AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
Bei unseren Kunden gehen wir davon aus, dass es sich ausschließlich um Unternehmer im Sinne des § 1 UGB handelt. Wir verkaufen und liefern ausschließlich zu unseren Geschäftsbedingungen, in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen sind nicht Vertragsbestandteil und gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden. Modellwechsel und Druckfehler vorbehalten.
- Angebote – Angebotsunterlagen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns jederzeitige Änderungen vor, insbesondere auf Grund technischer oder sonstiger Änderungen bzw. auf Grund von Irrtümern und Druckfehlern. Die Angaben in den Katalogen, Unterlagen und Preislisten sind unverbindlich.
Die Bestellung wird erst mir der Auftragsbestätigung verbindlich. Wir behalten uns vor, Bestellungen jederzeit ablehnen zu können. Für die Annahme der Bestellung und den Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch uns. Zeichnungen, Kalkulationen und Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor und eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
- Preise
Alle in unseren Unterlagen angeführten Preise sind Nettopreise in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer und verstehen sich grundsätzlich ab Werk (EXW), inkl. Verpackung. Bei einem Nettowarenwert von unter € 75,00 behalten wir uns vor, einen Kostenanteil von € 15,00 für die Bearbeitung und Verpackung zu berechnen. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern, wenn Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Montagekosten sind in unseren Preisen nicht enthalten. Weiters sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen.
- Elektronische Rechnungslegung
Der Vertragspartner erteilt die widerrufbare Zustimmung zur Zusendung der Rechnung in den elektronischen Formaten .doc, .rtf, .pdf oder .xml per E-Mail, als E-Mail Anhang, als Web –Download und auch per Fax an die vom Vertragspartner bekannt gegebenen Kommunikationsdaten (E-Mail Adresse, Fax- Nummer). Der Vertragspartner verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Der Vertragspartner hat als Rechnungsempfänger dafür zu sorgen, dass elektronische Rechnungen ordnungsgemäß zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme und Firewalls entsprechend adaptiert sind. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an beku Lagertechnik GmbH (Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.
Der Vertragspartner hat der beku Lagertechnik GmbH eine Änderung der Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen der beku Lagertechnik an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Kommunikationsdaten gelten diesem als zugegangen, auch wenn der Kunde eine Änderung seiner Kommunikationsdaten nicht bekannt gegeben hat.
Der Kunde kann die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnung jederzeit widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung (binnen zwei Wochen) der schriftlichen Kündigung bei beku Lagertechnik GmbH, erhält der Kunde Rechnungen zukünftig postalisch an die der beku Lagertechnik GmbH zuletzt bekannt gegebenen Post‐Anschrift zugestellt.
- Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, bitten wir die Rechnungen innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum netto Kassa so zu begleichen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können.
Nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum befindet sich der Käufer mit der Kaufpreiszahlung automatisch, gemäß der gesetzlichen Regelung, in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Schuldner jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,- für etwaige Betreibungskosten zu verlangen. Weiters fallen gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkte über dem aktuellen Basiszinssatz (siehe www.oenb.at) an. Und Die Verrechnung der Mahnspesen (auch solche durch Einschaltung eines Inkassobüros, Rechtsanwaltes oder Gerichtes) zu verrechnen. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Jede andere Zahlungsart bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Bei größeren Aufträgen sind wir berechtigt, Teilzahlungen vorab zu verlangen. Eine Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittener Gegenansprüche ist nicht möglich. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit allfälligen Gegenforderungen aufzurechnen, soweit diese nicht gerichtlich festgestellt oder ausdrücklich von Beku anerkannt wurden.
- Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Erst durch die vollständige Bezahlung aller durch die Lieferung entstandenen Forderungen geht das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware an den Käufer über.
- Verpackung
Die Verpackungen sind im Preis enthalten. Alle unsere Verpackungen sind über EVA -Lizenz Nr. 138303 entpflichtet und Sie können deshalb die Entsorgungseinrichtungen des ARA-Systems nutzen.
- Lieferung, Beanstandung
Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, wenn dies durch abweichende Lieferzeiten bei verschiedenen Produkten einer Bestellung ratsam erscheint. Der Nutzen und die Gefahr für die bestellte Ware gehen durch die Übergabe der Ware an den Spediteur oder Transportführer an den Käufer über. Zur Abdeckung des Transportrisikos schließen wir in der Regel eine Transportversicherung ab. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unmittelbar bei Erhalt auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Beschädigungen oder Fehlmengen sind sofort am Frachtschein zu vermerken und uns diesbezüglich in Kenntnis zu setzen.
- Lieferzeit
Der Beginn der von uns zugesagten Lieferzeit setzt die Klärung aller für die Produktion und Lieferung der Vertragsware notwendigen technischen Fragen voraus. Unsere Lieferzeiten nennen den Termin der Kalenderwoche der Warenübergabe an den Frachtführer oder der Abholbereitschaft der Ware und sind unverbindlich. Wir bemühen uns, den in der Auftragsbestätigung zugesagten Liefertermin einzuhalten.
Die Einhaltung der Lieferfristen setzt eine rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung voraus.
- Montage
Um Transportkosten zu sparen, werden manche Produkte zerlegt ausgeliefert. Die Montage erfolgt in diesen Fällen durch den Kunden. Sollten größere Montagen durch uns vom Kunden gewünscht werden, führen wir diese nur auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung gemäß unseren jeweils gültigen Montagebedingungen durch. Diese Arbeiten können durch uns oder durch ein Subunternehmen durchgeführt werden, werden separat verrechnet und sind netto ohne Skontoabzug innerhalb 8 Tage zu bezahlen.
Für Schäden, die in Folge der Montage selbst entstanden sind (insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall) haften wir nicht. Für sonstige Vermögensschäden oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen unserer Haftpflichtversicherung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Beistellverpflichtung
Bei Montagevereinbarungen hat uns der Kunde unverzüglich nach Vertragsschluss eine qualifizierte Person als Projektleiter zu benennen, die vom Kunden bevollmächtigt ist, verbindliche Erklärungen für ihn abzugeben. Dem Kunden obliegt es überdies, das folgende kostenlos bereitzustellen:
die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und Bedarfsstoffe, ferner Gerüste, Hebezeuge, Kräne und andere Vorrichtungen.
Versorgungseinrichtungen mit den erforderlichen Anschlüssen bis zur Verwendungsstelle, darüber hinaus ausreichende Beleuchtung, bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Arbeitsgeräte und für das Montagepersonal trockene und verschließbare Räume. So ferne erforderlich, einen zur Montage geeigneten Gabelstapler, eine freie und für die Anlieferung mit Lkw geeignete Zufahrt bis zum Montageplatz. Darüber hinaus hat der Kunde die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen Maßnahmen zu treffen sowie unseren Montageleiter über bestehende Sicherheitsvorschriften genau zu unterrichten. Nach Auftragserteilung hat uns der Kunde alle Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnliche Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen die Anfahrtswege und der Aufstellungs- oder Montageplatz in Flurhöhe geebnet und geräumt, der Aufstellungs- oder Montageplatz den von uns vorgegebenen Fußbodenspezifikationen entsprechen, bei Innenaufstellung Wand und Deckenverputz vollständig fertiggestellt, namentlich auch Türen und Fenster eingesetzt sein.
- An- Abnahmeverpflichtung
Der Kunde ist bei Lieferung „ab Werk“ verpflichtet, den bestellten Liefergegenstand bei Meldung der Versandbereitschaft abzurufen, bzw. ihn bei Anlieferung anzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten (z. B. Lagerungs- und Erhaltungskosten) zu tragen. Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten, angemessenen Frist können wir, unbeschadet sonstiger Ansprüche, vom Vertrag zurücktreten und anderweitig über den Liefergegenstand verfügen und Schadensersatz geltend machen. Im Fall der ernsthaften und endgültigen Annahmeverweigerung durch den Kunden ist eine Fristsetzung entbehrlich. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Auf Wunsch und gegen Vorschusszahlung des Kunden sind wir bereit, die vom Kunden gewünschten Versicherungen zu bewirken.
Ruft der Kunde vereinbarte Montageleistungen nicht fristgerecht ab, befindet er sich insoweit in Annahmeverzug, und wir sind nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten, angemessenen Nachfrist berechtigt, unser Montagepersonal anderweitig einzusetzen und einen etwaig vereinbarten Pauschalpreis um die durch die Verzögerung verursachten Mehrkosten zu erhöhen. Soweit der Kunde den Annahmeverzug zu vertreten hat, sind wir darüber hinaus berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen.
Der Kunde ist zur Abnahme von Montageleistungen verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung der Arbeiten angezeigt worden ist. Über die Abnahme erstellen wir ein Protokoll, das vom Kunden gegengezeichnet wird. Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, gilt sie 8 Tage nach Zugang der Aufforderung zur Abnahme als erfolgt, sofern wir mit der Aufforderung ausdrücklich auf die Rechtsfolgen des Ausbleibens einer fristgerechten Abnahme hingewiesen haben. Hinsichtlich in sich abgeschlossener Teilleistungen können wir eine gesonderte Teilabnahme verlangen. Hierfür gelten die Bestimmungen dieses Absatzes entsprechend.
- Transport , Versand, Selbstabholung
Wir bestimmen den Versandweg /-mittel sowie Spediteur. Die entstehenden Kosten trägt der Käufer.
Bei Selbstabholung geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware diesem zur Verfügung gestellt wird. Bei von uns nicht zu vertretender Lieferverzögerung geht die Gefahr mit dem Tag des Zugangs der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wird Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zurückgenommen, trägt der Käufer jede Gefahr bis zum Eingang der Ware bei uns. Für Versicherung sorgen wir nur auf schriftliche Weisung und Kosten des Käufers. Pflicht und Kosten der Entladung und des Vertrages gehen zu Lasten des Käufers.
14. Rücknahme:
Die Rückgabe eines gelieferten Artikels zur Gutschrift ist grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach Zustimmung des Verkäufers möglich. Ohne Absprache zurückgesandte Waren werden nicht angenommen. Bitte kontaktieren Sie unser Verkaufsteam telefonisch oder per E-Mail.
Eine Anzeige der Rückgabe hat unverzüglich, jedoch spätestens sieben (7) Tage nach Zustellung zu erfolgen. Eine Rücknahme des gelieferten Artikels ist nur in deren mangelfreiem, einwandfreiem und verkaufsfähigem Zustand möglich. Zur Überprüfung des Zustandes, hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers vorab Fotos der Ware zu übermitteln.
Auftragsbezogen angefertigte Produkte (Sonderanfertigungen) können nicht zurückgenommen werden. Bereits verbaute oder fest mit dem Boden verankerte Waren können ebenfalls nicht mehr zurückgenommen werden.
Der Käufer und Rücksendende hat die Ware ausreichend transportsicher zu verpacken und auf seine Kosten an den Verkäufer zu verschicken. Sollte die Ware einen Schaden aufweisen, muss der Verkäufer die Ware nicht annehmen. Die Ware ist sodann auf Kosten des Käufers an diesen zu retournieren. Der Käufer trägt in jedem Fall die Gefahr für Beschädigungen oder einen allfälligen Untergang der Sache am Transportweg.
Der Gutschrift werden 10% vom Warenwert, jedoch mindestens EUR 15,-, für Handling und Neuverpackung sowie die Frachtkosten (effektiv anfallende Kosten) als Selbstkosten abgezogen.
15. Gewährleistung:
Wir anerkennen nur Mängelrügen, die nach Ablieferung/Erbringung der Leistung unmittelbar erhoben und spätestens innerhalb 3 Tagen schriftlich angezeigt wurden. Dabei steht es uns frei, entweder die fehlerhaften Teile zum berechneten Wert zurückzunehmen oder durch mängelfreie zu ersetzen. Vom Auftraggeber in Nutzung genommene, nachgearbeitete oder geänderte Teile werden weder zurückgenommen noch ersetzt.
16. Schadenersatz:
Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit. Weiters wird die Haftung für Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes, die der Auftraggeber als Unternehmer erleidet, ausgeschlossen. Folgeschäden und mittelbare Kosten werden nicht ersetzt.
17. Datenspeicherung
Der Geschäftspartner erteilt die Zustimmung, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen personenbezogenen Daten über den Geschäftspartner gespeichert und verarbeitet werden. Die gespeicherten Daten werden für die Erfüllung des Vertrages bzw. zur Betreuung und Information des Geschäftspartners verwendet. Weiters stimmt der Geschäftspartner einer Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte zu. Die Weitergabe an Dritte ist für die Erfüllung des Vertrages notwendig und erfolgt nur im Zuge der Auftragsabwicklung an verbundene Unternehmen bzw. unsere Dienstleistungspartner. Der Geschäftspartner erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ausdrücklich einverstanden. Beku Lagertechnik GmbH verpflichtet sich, zumutbare technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Daten des Geschäftspartners im Sinne des Datenschutzgesetzes zu schützen und verpflichtet weiters seine MitarbeiterInnen ausdrücklich zur Geheimhaltung der Daten im Sinne des jeweils gültigen Datenschutzgesetzes.
18. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich das für Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Auf alle Fälle gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UNK).
19. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zum Teil oder gänzlich unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenigen des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung wird durch eine solche ersetzt, welche der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich oder dem Zweck des Vertrages am nächsten kommt.
Wien, August 2020
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